Wir sind für dich da
Mit sunshine energie stehst du auf der sonnigen Seite
Wir legen großen Wert auf deine Zufriedenheit. Unser Ziel ist es, deine Energielieferung transparent und kundenfreundlich zu gestalten und dir einen erstklassigen Kundenservice zu bieten. Wir sind hier, um dir zu helfen und deine Fragen zu beantworten. Schau einfach in unseren FAQ-Bereich für schnelle Lösungen. Du erreichst unser Service-Team telefonisch von Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr, Montag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Dienstag bis Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr unter der Nummer 0800-0078669. Du kannst uns auch gerne eine E-Mail über unser Kontaktformular senden, wir melden uns dann umgehend bei dir.

sunshine energie portal
Alles im Griff, jederzeit verfügbar
Wir bieten dir mit dem Sunshine Energie Portal ein einfaches und bequemes Online-Kundencenter.
Egal ob Strom-, Gaskunde mit dem passwortgeschützten sunshine energie portal kannst du als Energiekunde alles rund um deine Energieversorgung ganz einfach und bequem online erledigen. Und das rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr.
Auf einen Blick
Verwalten von Zugangsdaten
Bearbeiten von persönlichen Kontaktdaten
Ändern der Zahlungsweise
Übersicht über die aktuellen Abschlagsbeträge und die Abschlagstermine
Anpassung der Abschlagsbeträge
Rechnungen und Schriftverkehr mit Download-Funktion
Entwicklung des persönlichen Energieverbrauchs auf Basis der vergangenen Verbräuche
Mitteilung von Zählerständen
Durchführung von unverbindlichen Proformarechnungen
Umzug bequem managen
Übermittlung der neuen Adresse sowie des Zählerstands
Anliegen oder Fragen jederzeit mitteilen
hier geht's zum sunshine energie portal
wechselservice
einfach, bequem und schnell
Mit nur wenigen Klicks macht sunshine energie auch dein Leben sonniger. Gebe deine Postleitzahl sowie deinen Stromverbrauch an und sage „Ja“ zu sunshine energie. Um den Rest kümmern wir uns dann für dich. Denn was ist wertvoller, Zeit oder Geld? Spare bei uns einfach beides: Von deinem Auftrag bis zum erfolgreichen Anbieterwechsel informieren wir dich per E-Mail regelmäßig über den aktuellen Stand.
FAQ
Was du schon immer über sunshine energie wissen wolltest …
Dein tatsächlicher Verbrauch weicht vom angegebenen Verbrauch im Vertrag ab.
Du erhältst am Ende des Abrechnungszeitraums und zum Jahresende eine genaue Abrechnung. Wenn du weniger verbraucht hast als angegeben, überweisen wir dir den Betrag als Gutschrift zurück. Wenn du mehr verbraucht hast, buchen wir den Betrag gemäß deiner Einzugsermächtigung von deinem Konto ab. Außerdem passen wir deine zukünftigen Abschläge der aktuellen Verbrauchsmenge an, um Nachzahlungen und Gutschriften weitgehend zu vermeiden.
Wie kannst du deinen Energieverbrauch am besten einschätzen?
Um deinen Stromverbrauch zu schätzen, orientiere dich am besten an deiner vorherigen Verbrauchsabrechnung zum Wechsel.
Wie funktioniert der Wechsel zu sunshine energie?
Du schließt deinen Strom- bzw. Gasvertrag auf unserer Website ab. Sofort im Anschluss erhältst du eine Eingangsbestätigung. Die weiteren Formalitäten erledigen wir für dich. Zu Lieferbeginn erhältst du von uns eine Vertragsbestätigung und die Berechnung deiner Abschläge anhand deines angegebenen Verbrauchs.
Was muss ich bei Neueinzug tun?
Du schließt deinen Strom- bzw. Gasvertrag auf unserer Website innerhalb von 6 Wochen nach Einzug ab. Stelle sicher, dass du mit dem gleichen Einzugsdatum auch bei deinem örtlichen Netzbetreiber angemeldet bist. Die Anmeldung zur Netznutzung und alle weiteren Formalitäten erledigen wir für dich. Zu Lieferbeginn erhältst du von uns eine Vertragsbestätigung und die Berechnung deiner Abschläge anhand deines angegebenen Verbrauchs.
Übernimmt sunshine energie die Kündigung bei meinem bisherigen Lieferanten?
sunshine energie übernimmt alle Formalitäten der Kündigung bei deinem bisherigen Lieferanten.
Wo finde ich meine Zählernummer?
Die Zählernummer findest du auf deiner letzten Strom- bzw. Gasrechnung oder direkt auf dem Zähler.
Muss ich bei einem Wechsel den Zählerstand an sunshine energie übermitteln?
Nein, den Zählerstand bekommt sunshine energie von deinem Netzbetreiber übermittelt. Zur Kontrolle der übermittelten Zählerstände empfiehlt es sich aber, den Zähler zum Wechseltermin abzulesen. In der Regel kommt bei einem Anbieterwechsel dein Netzbetreiber automatisch auf dich zu.
Habe ich nach Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht?
Du hast das Recht, deinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss schriftlich zu widerrufen.
Wie und wann kann ich meinen Vertrag kündigen?
Bei all unseren attraktiven Tarifen solltest du spätestens 4 Wochen vor Vertragsablauf in Textform kündigen.
Wie ändere ich die Einzugsermächtigung, wenn sich die Kontodaten ändern?
Du teilst uns die Änderung per E-Mail oder anhand unseres Kontaktformulars mit.
Was ist der Grundpreis?
Der Grundpreis ist ein monatlicher Betrag, der unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist. Er beinhaltet die Aufwendung für Leistungsbereitstellung, Abrechnung und allgemeine Vertriebskosten.
Was ist der Arbeitspreis?
Der Arbeitspreis beschreibt den Preis, der pro Rechnungseinheit - Kilowattstunde (kWh) - fällig wird. Also die Kosten für den tatsächlich verbrauchten Strom. Er beinhaltet u.a. Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern und Abgaben.
Was ist die Ökosteuer?
Die Ökosteuer gilt in Deutschland seit dem 1. April 1999. Sie ist eine (Mengen-)Steuer auf den Energieverbrauch. Für Strom ist dies die Stromsteuer. Steuerbefreiungen sind unter anderem für verbrauchsnahe kleine Stromerzeugungsanlagen und für Strom aus Erneuerbaren Energien vorgesehen. Für Gas gilt die Erdgassteuer.
Was ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gemäß Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)?
Dieses Gesetz regelt die Förderung von Anlagen, die zugleich Strom und Wärme erzeugen. Hierbei handelt es sich um ein besonderes umweltfreundliches Verfahren, mit dem Brennstoff und Kohlenstoffdioxid-Emissionen eingespart werden. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Energiefinanzierungsgesetz (EnFG, vormals KWKG) auf die Verbraucher umgelegt. Wir leiten diese Umlageeinnahmen an den Netzbetreiber weiter.
Was ist der Aufschlag für besondere Netznutzung / § 19 StromNEV-Umlage?
Die Umlage finanziert die politisch gewünschte Netzentgeltentlastung stromintensiver Unternehmen nach § 19 StromNEV sowie Elektrolyseure gemäß § 118 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Zudem erhalten seit dem 01.01.2025 Verteilnetzbetreiber, die besonders stark vom Anschluss erneuerbarer Energien betroffen sind, gemäß der Festlegung BK8-24-001-A der Bundesnetzagentur einen finanziellen Ausgleich für ihre Mehrkosten. Wir leiten diese Umlageeinnahmen an den Netzbetreiber weiter.
Was ist die Offshore-Netzumlage gemäß Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ?
Die Offshore-Netzumlage nach dem EnFG dient dazu, die Risiken beim Netzanschluss von Offshore-Windparks zu begrenzen. Sie deckt Entschädigungszahlungen an Windparkbetreiber, wenn ihre Anlagen wegen Netzanschlussproblemen keinen Strom einspeisen können. In diesem Fall erhalten sie über die gesetzliche Haftungsregelung 90 % der zugesagten Einspeisevergütung, etwa bei verspätetem Netzanschluss oder Störungen. Darüber hinaus werden damit die Kosten für Bau und Betrieb der Anbindungsleitungen in Nord- und Ostsee finanziert. Grundlage ist das Netzentgeltmodernisierungsgesetz von Juli 2017. Wir leiten diese Umlageeinnahmen an den Netzbetreiber weiter.
Was ist der CO2-Preis?
Der CO₂-Preis wurde zum 01.01.2021 durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eingeführt. Er bepreist den Ausstoß von Treibhausgasen, z. B. bei der Wärmeerzeugung, und unterstützt damit die Klimaziele im Klimaschutzprogramm 2030. Die Kosten richten sich nach der Menge CO₂, die bei der Verbrennung der Energieträger entsteht. Bis Ende 2025 galt eine Festpreisphase mit jährlich steigenden Preisen. Ab 2026 werden Zertifikate („2026er nEZ“) in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro ersteigert; der genaue Preis ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Anschließend gibt es für 2026er nEZ zusätzliche Einkaufstermine zu einem festen Preis von 68 Euro pro Zertifikat ohne Mengenbegrenzung. Im Rahmen des Nachkaufs können bis 31.08.2027 begrenzte Mengen der 2026er Zertifikate für 70 Euro erworben werden. Der CO₂-Preis wird vollständig an den Staat abgeführt.
Was ist die Bilanzierungsumlage?
Die Bilanzierungsumlage dient dazu, erwartete Fehlbeträge aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie zu decken. Sie wird nach dem Grundmodell für Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor (GaBi Gas) erhoben, jeweils zum 01.10. neu festgelegt und gilt dann für zwölf Monate. Der Energielieferant stellt die Umlage in Rechnung und führt sie über den Bilanzkreisverantwortlichen an die THE ab.
Was ist eine Konzessionsabgabe?
Für die Versorgung der Verbraucher mit Strom, Gas und Wasser müssen Leitungen verlegt und betrieben werden. Hierfür werden auch öffentliche Verkehrswege und Flächen genutzt. Die Betreiber der Netze müssen den jeweiligen Städten und Gemeinden für die Nutzung dieser Fläche eine Nutzungsgebühr bezahlen, die so genannte Konzessionsabgabe. Sie ist im Arbeitspreis enthalten.
Was sind Netznutzungsentgelte?
Um die Energie zu jedem Kunden in Deutschland nach Hause zu bringen, werden bereits vorhandene Netze genutzt. Der jeweilige Netzbetreiber vor Ort berechnet sunshine energie hierfür ein Netznutzungsentgelt. Mit den Entgelten werden die Kosten, z.B. für Erneuerung, Wartung, Instandhaltung, Bau und Betrieb gedeckt. Die Netzentgelte sind Teil des Strompreises, den der Kunde an seinen Lieferanten zahlt.
Was ist Messstellenbetrieb / Messung?
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Das Entgelt beinhaltet die jährliche Messung der entnommenen Energie sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten durch den Netzbetreiber bzw. Messdienstleister. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt. Wir leiten die Einnahmen dorthin weiter.